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   BFH, 07.03.1995 - VII R 59/93   

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BFH, 07.03.1995 - VII R 59/93 (https://dejure.org/1995,10931)
BFH, Entscheidung vom 07.03.1995 - VII R 59/93 (https://dejure.org/1995,10931)
BFH, Entscheidung vom 07. März 1995 - VII R 59/93 (https://dejure.org/1995,10931)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berufsrechtliche Regelung der Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen - Notwendige Hilfstätigkeit oder Nebentätigkeit im Rahmen der geschäftlichen Haupttätigkeit nach § 4 Nr. 5 Steuerberatungsgesetz (StBerG) - Steuerliche Beratung im Rahmen eines Bausparkassengeschäfts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Erlaubnisfreie Steuerberatung, Bausparkassenvertreter, Hilfeleistung in Steuersachen, Aufklärung über Steuervorteile keine unerlaubte Rechtsberatung, Hilfe in Steuersachen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1576 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.03.1979 - VII R 11/77

    Antrag auf Steuervergünstigungen - Vermittlung von steuerbegünstigten Anlagen -

    Auszug aus BFH, 07.03.1995 - VII R 59/93
    Wie der Senat im Urteil vom 13. März 1979 VII R 11/77 (BFHE 128, 124, BStBl II 1979, 591, 592) unter Hinweis auf die entsprechende Regelung in Art. 1 § 5 Nr. 1 des Gesetzes zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiet der Rechtsberatung (Rechtsberatungsgesetz -- RBerG --) und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ausgeführt hat, beruht die vorstehende Ausnahme von dem grundsätzlichen Verbot der Rechts- und Steuerberatung durch Personen, die dazu nicht kraft ihrer Ausbildung und besonderen Berufszulassung legitimiert sind (§§ 3, 5 Abs. 1 StBerG), auf der Erwägung des Gesetzgebers, daß die davon betroffenen Personengruppen im Rahmen ihrer Berufsausübung zwangsläufig in die Lage kommen, sich auch mit rechtlichen Angelegenheiten anderer befassen zu müssen (vgl. Begründung zu Art. 1 § 5 RBerG, RStBl 1935, 1538).

    Auch wenn der Kreis der zum Vertragsabschluß bereiten Kunden kleiner wird, sofern der Kläger die untersagte Hilfeleistung in Steuersachen nicht wahrnimmt, und die Vermittlungstätigkeit andererseits gefördert wird, wenn er auch Hilfe beim Ausfüllen der Prämienanträge leistet, folgt daraus nicht, daß die Vermittlungstätigkeit ohne die untersagte Hilfeleistung in Steuersachen nicht mehr sinnvoll durchgeführt werden kann (vgl. Senat in BFHE 128, 124, BStBl II 1979, 591, 592).

    Der Streitfall ist somit entsprechend der Entscheidung des Senats zum Wirtschafts- und Finanzberater, der steuerbegünstigte Anlagen vermittelt (vgl. Urteil in BFHE 128, 124, BStBl II 1979, 591), zu beurteilen.

  • BFH, 27.02.1973 - VII R 100/70

    Feststellungsklage - Berechtigtes Interesse - Nachteilige Verwaltungsakte -

    Auszug aus BFH, 07.03.1995 - VII R 59/93
    Denn die Beziehungen zwischen dem Kläger und den FÄ haben sich aufgrund der vorangegangenen Maßnahmen der Finanzverwaltung zu einem Rechtsverhältnis verdichtet (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 27. Februar 1973 VII R 100/70, BFHE 109, 4, BStBl II 1973, 536, 538).

    Der Betroffene befindet sich in diesem Falle schon vorher in einer Zwangs lage, in der ihm die Möglichkeit gegeben werden muß, sich gegen ein bevorstehendes Eingreifen der Verwaltungsbehörden dadurch zu schützen, daß er das streitige Rechtsverhältnis mit einer Feststellungsklage klären läßt (Senatsurteil in BFHE 109, 4, BStBl II 1973, 536).

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 194/71

    Zur geschäftsmäßigen Vorfinanzierung von Ersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen

    Auszug aus BFH, 07.03.1995 - VII R 59/93
    Der für die Ausnahmen maßgebende unmittelbare Zusammenhang fehlt demnach, wenn die eigentliche Unternehmertätigkeit auch ohne die Rechtsbesorgung sinnvoll durchgeführt werden kann (vgl. Urteil des BGH vom 6. November 1973 VI ZR 194/71, BGHZ 61, 317, 320).
  • BFH, 10.05.1977 - VII R 69/76

    Steuerberaterkammer - Anrechnung des Grundwehrdienstes - Ablehnung durch

    Auszug aus BFH, 07.03.1995 - VII R 59/93
    Kann dem Kläger allerdings im Einzelfall nicht zugemutet werden, seine Rechte durch eine denkgesetzlich mögliche Gestaltungs- oder Leistungsklage zu verfolgen, so ist eine Feststellungsklage zulässig (vgl. Ur teil des Senats vom 10. Mai 1977 VII R 69/76, BFHE 123, 94, BStBl II 1977, 785).
  • BFH, 02.09.2014 - VII B 55/13

    Unzulässige Hilfeleistung in Steuersachen bei der Beratung von Energieeinkäufen

    Nach nahezu einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. Senatsurteile vom 13. März 1979 VII R 11/77, BFHE 128, 124, 127 f., BStBl II 1979, 591, 592; vom 7. März 1995 VII R 59/93, BFH/NV 1995, 640, 641 f., und vom 6. Oktober 1998 VII R 146/97, BFH/NV 1999, 216, 217; Söhn in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, § 80 AO Rz 326, 341 ff., 403; Späth in Bonner Handbuch der Steuerberatung, § 4 StBerG Kommentar, B 69.2, B 69.3; Jung, Beratung und Vertretung im Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2011, 57, 60) verleiht § 4 Nr. 5 StBerG einem Unternehmer ausnahmsweise die Befugnis, Hilfeleistungen in Steuersachen zu erbringen, wenn er zwar nicht die grundsätzlich hierfür benötigte Erlaubnis besitzt, jedoch im Rahmen seiner Berufsausübung zwangsläufig in die Lage kommt, sich auch mit rechtlichen Angelegenheiten anderer zu befassen.

    Die Antragstellung steht somit weder in einem unmittelbaren sachlichen noch in einem zeitlichen Zusammenhang mit der eigentlichen unternehmerischen Tätigkeit des Klägers (vgl. auch Senatsurteil in BFH/NV 1995, 640, 642).

    Der ständigen Rechtsprechung folgend (vgl. Senatsurteile in BFHE 128, 124, 128, BStBl II 1979, 591, 592, und in BFH/NV 1995, 640, 642) lassen sich auch im Streitfall keine neuen Aspekte dahin erkennen, dass Angehörige der steuerberatenden Berufe nicht in der Lage seien, die dem Kläger untersagte Hilfeleistung sachgerecht zu erbringen.

  • BFH, 04.07.2007 - IV B 43/06

    Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der Gestaltungsklage; Vorliegen

    Der Kläger kann seine Rechte aber dann --zumutbar-- durch Gestaltungsklage verfolgen, wenn die begehrte Feststellung, soweit sie materiell berechtigt ist, in absehbarer Zukunft vom FA im Rahmen eines Verwaltungsaktes, insbesondere eines Steuerbescheids zu treffen ist (BFH-Urteil vom 7. März 1995 VII R 59/93, BFH/NV 1995, 640, unter 1. der Gründe).
  • FG Niedersachsen, 25.04.2007 - 6 K 515/06

    Drohender Widerruf einer Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft als Grund

    Unter diesen Voraussetzungen kommt nach der Rechtsprechung des BFH die Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei drohenden Eingriffen in die Berufsausübung oder die Art und Weise seiner Tätigkeit in Betracht, wenn sich der Betroffene in einer Zwangslage befindet, in der ihm die Möglichkeit gegeben werden muss, sich gegen ein bevorstehendes Eingreifen der Verwaltungsbehörden dadurch zu schützen, dass er das streitige Rechtsverhältnis mit einer Feststellungsklage klären lässt (BFH-Urteile vom 27. Februar 1973 VII R 100/70, BStBl II 1973, 536, und vom 7. März 1995 VII R 59/93, BFH/NV 1995, 640).
  • FG Hamburg, 12.12.2022 - 4 K 17/21

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage nach dem GSA Fleisch (juris-Abkürzung:

    Anders als bei Steuerverwaltungsakten müsse in diesen Fällen nicht erst das Ergehen von Vollzugsakten abgewartet werden (BFH, Urteile vom 7. März 1995, VII R 59/93, BFH/NV, 1995, 640; vom 10. Mai 1977, VII R 69/76, BStBl. II 1977, 785; vom 27. Februar 1973, VII R 100/70, BStBl. III 1973, 536; Steinhauff in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 41 FGO, Rn. 49, Stand Februar 2018).
  • BFH, 13.10.1999 - IV B 8/99

    Feststellungsklage; Zulässigkeit

    Der Kläger kann seine Rechte aber dann --zumutbar-- durch Gestaltungsklage verfolgen, wenn die begehrte Feststellung, soweit sie materiell berechtigt ist, in absehbarer Zukunft vom FA im Rahmen eines Verwaltungsakts, insbesondere eines Steuerbescheids zu treffen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. März 1995 VII R 59/93, BFH/NV 1995, 640).
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   BFH, 15.02.1995 - VII R 59/93   

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BFH, 15.02.1995 - VII R 59/93 (https://dejure.org/1995,22172)
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BFH, Entscheidung vom 15. Februar 1995 - VII R 59/93 (https://dejure.org/1995,22172)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Erforderlichkeit der Reise zur mündlichen Verhandlung eines Prozessbevollmächtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BFH, 30.08.1994 - VII R 59/93   

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https://dejure.org/1994,46665
BFH, 30.08.1994 - VII R 59/93 (https://dejure.org/1994,46665)
BFH, Entscheidung vom 30.08.1994 - VII R 59/93 (https://dejure.org/1994,46665)
BFH, Entscheidung vom 30. August 1994 - VII R 59/93 (https://dejure.org/1994,46665)
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